Weihnachtsfrieden in NRW: Finanzämter setzen auf Besinnlichkeit und Rücksicht
In Nordrhein-Westfalen hält die Finanzverwaltung auch in diesem Jahr an der Tradition des Weihnachtsfriedens fest. Vom 17. bis zum 31. Dezember 2024 verzichten die Finanzämter des Landes auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder unangekündigte Betriebsprüfungen. Ziel ist es, den Menschen in dieser besonderen Zeit des Jahres eine ruhige und unbeschwerte Weihnachtszeit zu ermöglichen.
Ein Zeichen des Respekts und der Rücksicht
Der Weihnachtsfrieden bedeutet, dass in diesem Zeitraum keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und keine Prüfberichte versandt werden. Lediglich in dringenden Ausnahmefällen, etwa um drohende Verjährungen zu verhindern, greift die Finanzverwaltung ein. Steuerbescheide werden hingegen weiterhin verschickt, um insbesondere Steuererstattungen schnell auszuzahlen und so finanzielle Entlastung zu schaffen.
Diese Initiative unterstreicht den Wunsch der Finanzverwaltung, den Menschen in Nordrhein-Westfalen Raum für Besinnlichkeit und das Miteinander zu geben. Sie zeigt, dass eine bürgerfreundliche Verwaltung nicht nur auf Effizienz, sondern auch auf Empathie und Mitgefühl setzt – besonders in der Weihnachtszeit.
Daniel Hagemeier MdL: „Der Weihnachtsfrieden ist ein starkes Symbol für Respekt und Rücksichtnahme. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen mit großen Herausforderungen konfrontiert sind, ist es wichtig, Raum für Besinnlichkeit und Zusammenhalt zu schaffen. Ich danke der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens für diesen wertvollen Beitrag und wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern eine friedvolle und erholsame Weihnachtszeit.“