Plenarrede am Mittwoch, 13.12.2023 zu Top 16: Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts - dem Landesverband de

Daniel Hagemeier zu TOP 16

Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem  Landesverband der Jüdischen
Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts - dem Landesverband der Jüdischen  Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen – Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen e. V. vom  1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Sechsten  Änderungsvertrag vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 574)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7169

1. Lesung   und  2. Lesung

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Schutz und die Unterstützung jüdischen Lebens ist der Zukunftskoalition von CDU und Grünen und der sie tragenden Landesregierung ein besonderes Anliegen.

Die gilt auch und gerade in Zeiten, in denen Jüdinnen und Juden bzw. deren Einrichtungen und Gotteshäuser wieder das Ziel von Angriffen werden.

Wir stehen an der Seite von Menschen jüdischen Glaubens und engagieren uns mit Nachdruck dafür, dass jüdisches Leben auch in Zukunft in der Mitte unserer Gesellschaft wächst und gedeiht. 

Es geht gehört zu Nordrhein-Westfalen und ist eine Bereicherung für uns alle.

 

Herr Präsident,

sehr geehrter Damen und Herren,

dem Wortlaut des Gesetzentwurfs ist klar zu entnehmen worum es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht:

Der 1992 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Landesverbänden geschlossene Staatsvertrag ist zuletzt mit dem Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 umfassend überarbeitet worden.

Neben einer Neufassung der Präambel und einer Überarbeitung der Regelungen betreffend die Verteilung der Landesleistungen zwischen den Vertragsparteien wurde insbesondere der Betrag der jährlich insgesamt zu gewährenden Landesleistungen um gut 5 Mio. EUR auf 23,5 Mio. EUR erhöht.

Die hierin enthaltene Erstattung der Aufwendungen für entsprechende zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten erfuhr in diesem Zuge mit Blick auf eine fortdauernde Entwicklung zunehmender antisemitischer Tendenzen in der Gesellschaft und die damit verbundene Sicherheitslage der jüdischen Gemeinden eine institutionelle Anhebung von 3 Millionen auf 5 Millionen Euro.

Zugleich wurde auch dieser Teil der Landesleistungen in die jährliche Dynamisierung einbezogen.

Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes werden für den Schutz jüdischer Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2024 einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Aufwendungen für Zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten bereitgestellt, um auf die außergewöhnliche antisemitische Bedrohungslage im Nachgang des Terrorangriffs der Hamas vom 7. Oktober 2023 zu reagieren.

Um die notwendige Grundlage für eine Bereitstellung der Mittel an die jüdischen Landesverbände noch bis zum Beginn des Jahres 2024 schaffen zu können, soll eine entsprechende Zusatzvereinbarung zu dem bestehenden Staatsvertrag über die zunächst einmalige Bereitstellung zusätzlicher 1,5 Millionen Euro für Aufwendungen für Zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten geschlossen werden.

Aufgrund der vorgesehenen Änderung erhöht sich die im Staatsvertrag vereinbarte Landesleistung an die jüdischen Landesverbände im Jahr 2024 um den genannten Betrag.

Mit diesem Geld leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, jüdische Einrichtungen und Menschen jüdischen Glaubens zu schützen und zu unterstützen.

Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.