Plenarrede am Mittwoch, 13.12.2023 zu Top 15: Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereinigung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Anstalt des öffentlichen Recht

Daniel Hagemeier zu TOP 15

Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereinigung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Anstalt des öffentlichen Rechts, zur LBS Landesbausparkasse NordWest, Anstalt des öffentlichen Rechts, und über die LBS Landesbausparkasse NordWest

Antrag
der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag
gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung
Drucksache Drucksache 18/6412

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
Drucksache 18/7237

2. Lesung

 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fusion der LBS West und der LBS Nord zur LBS NordWest war ein sorgfältig geplanter und durchgeführter Prozess, der breite Unterstützung im Landtag fand.

Der Staatsvertrag wurde im Mai dieses Jahres beschlossen, und im Juni folgte die Zustimmung des Landtages nach einer umfassenden Anhörung.

Mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde das Vorhaben im Juli abgeschlossen, und seit September ist der Staatsvertrag in Kraft.

Die Fusion ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung unserer Landesbausparkassen und zur Verbesserung der Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Allerdings hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bedenken hinsichtlich des § 5 Abs. 8 des Staatsvertrags geäußert.

Diese Bedenken betrafen die Möglichkeit der LBS NordWest, eigene Anteile zu erwerben, und die potenzielle Gefahr einer Ausschüttung oder Rückzahlung des Stammkapitals, was die regulatorischen Anforderungen an das harte Kernkapital beeinträchtigen könnte.

Dieser Punkt wurde von der BaFin erst nach Abschluss des Verfahrens vorgebracht und nicht während der Beratungen im Mai und Juni.

Wir in der CDU-Fraktion haben die Rechtsauffassung der BaFin in dieser Hinsicht nicht vollständig geteilt.

Dennoch haben wir die Notwendigkeit einer pragmatischen Lösung anerkannt, um die Fusion erfolgreich und endgültig abzuschließen.

Eine Gefährdung der Fusion oder eine langwierige juristische Auseinandersetzung liegt im Interesse von niemandem.

Besonders den Beschäftigten der Institute, die diesen Prozess mit großer Anstrengung in den letzten beiden Jahren begleitet haben, sind wir eine zügige und effektive Lösung schuldig.

In diesem Sinne begrüßen wir als CDU-Fraktion die vorgeschlagene Änderung des Staatsvertrags, deren Änderungen auch im Ausschuss nach Anhörung positiv aufgenommen worden sind.

Diese Änderung dient dazu, die Anforderungen der BaFin zu erfüllen und gleichzeitig die Stabilität und Zuverlässigkeit der LBS NordWest zu gewährleisten.

Es ist unser gemeinsames Ziel, eine starke und zukunftsfähige Landesbausparkasse zu schaffen, die den Bedürfnissen der Menschen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen dient.
Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, diese Fusion als Erfolgsgeschichte zu vollenden und gleichzeitig unsere Finanzinstitutionen auf eine solide und zukunftsorientierte Basis zu stellen.

Wir werden daher zustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.