Plenarrede am 29.03.2023 zu Top 2: "Krankenhausplanung"

„Krankenhausplanung“

TOP 2

Drucksache 18/3673   (Bitte klicken um den Antrag im PDF-Format zu lesen!)

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

für die Zukunftskoalition von CDU und Grünen hat die gute medizinische Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen Priorität.

Das gilt sowohl für den urbanen- als auch für den ländlichen Raum.

Mein Dank gilt der Landesregierung - insbesondere Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und den Mitarbeitenden des MAGS - für ihr zielführendes und verantwortungsbewusstes Handeln. 

Unser Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen und deshalb ist überlegtes Handeln mit Blick auf eine gute medizinische Versorgung zielführend und verantwortungsbewusst.

Ich denke dabei zum Beispiel an das vielfach gelobte Hausärzteprogramm des Landes mit seinen verschiedentlichen Fördermaßnahmen oder auch die Einführung der Landarztquote -  sowie an die vorbildliche Krankenhausplanung.

 

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle wissen um die besonderen Herausforderungen im Bereich der Krankenhausplanung. Es geht unter anderem um Fehlsteuerungen durch die Finanzierungssystematik im Allgemeinen und  Fallpauschalen -  DRGs, die für eine bestimmte Behandlung erbracht werden im Besonderen.

Das Ergebnis sind strukturelle Ineffizienzen in vielen verschiedenen Bereichen, die zu Fehlsteuerungen geführt haben. Ineffizienzen die sich finanziell niederschlagen und in der Folge einen negativen Einfluss auf die Behandlungsqualität haben können.

 

Meine Damen und Herren,

es ist deshalb wichtig, dass für die Überwindung der beschriebenen Problemlagen der BUND und das Land gleichermaßen ihren Beitrag leisten und das gleiche Ziel verfolgen.

Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung sind originäre Aufgaben des Staates. Vom BUND und von den Ländern. Gemeinsam. Dies gilt – insbesondere – für die finanzielle Ausstattung. Die Aufgabenteilung der Ebenen ist dabei allen Verantwortlichen bewusst.

Nordrhein-Westfalen wird in seinem Zuständigkeitsbereich seiner Verantwortung gerecht. Mehr noch: Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter und Vorbild bei der Krankenhausplanung!

Mit der vorgestellten neuen Krankenhausplanung stellt das Land die Weichen neu:

Gemeinsam mit den Akteuren der Gesundheitsversorgung wollen wir Defizite überwinden und die Krankenhauslandschaft zukunftsfähig aufstellen:

       · Erstens: Durch eine Krankenhausplanung, die auf Zahlen, Daten und Fakten fußt und gezielt Versorgungsgruppen in den Blick nimmt 

      · Zweitens: Durch Spezialisierung, die Ineffizienz vermeiden und Fachkompetenz im Sinne aller Beteiligten fördern soll

 

Hierdurch erreichen die Krankenhäuser in ihren Fachbereichen höhere Fallzahlen, sammeln mehr Erfahrung und erreichen höhere Behandlungserfolge!

Patientinnen und Patienten, die in einem Krankenhaus behandelt werden, haben die Sicherheit, dass das Krankenhaus über ausreichend Erfahrung in der Behandlung ihrer Krankheit verfügt.

und

       · Drittens: Durch eine mit 2,5 Milliarden Euro Landesmittel flankierte Krankenhausreform, mit der Umstrukturierungsprozesse,         wie z. B. notwendige Neu- und Umbauten  abgesichert und gefördert werden.

Die Landesregierung hat im Übrigen einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Reformschritte vorgestellt. Damit schafft das Land Verbindlichkeit und Verlässlichkeit.

Verbindlichkeit und Verlässlichkeit für alle relevanten Akteure und die Menschen um deren gesundheitliche Versorgung es geht.

Ich begrüße das sehr.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe es bereits Eingangs gesagt: 

Für die Zukunftskoalition von CDU und Grünen hat die gute medizinische Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen Priorität. Unseren Worten lassen wir konkrete Taten folgen.

Verbindlich, verlässlich und in der Umsetzung auf Augenhöhe mit allen relevanten Akteuren.

Denn das ist im Sinne der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Allein darum geht es. Wir alle sind dem Gemeinwohl verpflichtet. „Salus commune lex suprema“ – gemeinsame Sicherheit ist das oberste Gebot - diese alte römische Weisheit, gilt vor allem im Gesundheitswesen. Kompetenzstreitigkeiten und politische Profilierungsabsichten sind dabei fehl am Platze.

 

Für NRW steht fest:

Wir haben großes Interesse am Gelingen beider Krankenhausreformen – sowohl der des Bundes als auch der NRW-Krankenhausplanung!

Die NRW-Reform setzt, will den ruinösen Wettbewerb unter den Krankenhäusern stoppen und setzt wie der Bundesvorschlag, auf eine Spezialisierung der Krankenhäuser zur Steigerung der Qualität und Finanzsicherheit.

Das in NRW erarbeitete Leistungsgruppenkonzept erfährt hierbei großen Zuspruch aus der Fachszene. Die NRW-Krankenplanung ist voll anschlussfähig an die Pläne des BUNDES – wenn der BUND das will!

Und sie liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion wollen mit Ihrem Entschließungsantrag zusätzliche 2 Milliarden Euro durch ein Sofortprogramm.

Ich darf Sie daran erinnern, dass die gravierenden Defizite in der Krankenhausfinanzierung auf Ihre Regierungszeit und die fehlenden Investitionserhöhungen zurückgehen.

Eine deutliche Erhöhung für die Investitionskosten hat es erst mit unserer Regierungsbeteiligung gegeben!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.