Plenarrede von Daniel Hagemeier am 17.02.2022

TOP 12 am 17.02.2022
Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land Nordrhein-Westfalen (Online-Casinospiel Gesetz NRW – OCG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache Nr. 17/16293
 
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht die Landesregierung von der Option des Paragraphen 22c des Glücksspielstaatsvertrages Gebrauch und regelt durch ein Online-Casino-Gesetz nun, unter welchen Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen Online-Casinospiele angeboten werden dürfen.

Hierbei wird die Erteilung von bis zu fünf Konzessionen an unterschiedliche Anbieterinnen und Anbieter vorgesehen; eine Beschränkung auf staatliche Anbieter erfolgt laut Gesetzentwurf nicht.

Zusätzlich zu den bereits im Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthaltenen Vorgaben, die auch für Online-Casinospiele Geltung haben, werden Regelungen getroffen, die sowohl den Spielerschutz als auch die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen umfassend berücksichtigen.

 

Insbesondere gilt, dass die Teilnahme nur über ein Spielkonto erfolgen kann und dass auch Online-Casinospiele an das Spielersperrsystem anzuschließen sind.

Doch bevor es an dieser Stelle zu sehr in inhaltliche Details geht, lassen Sie mich einige Worte zu den wesentlichen Zielen des Gesetzentwurfes sagen, den wir bereits im federführenden Hauptausschuss ausführlich diskutiert haben.

In Nordrhein-Westfalen soll vor dem Hintergrund der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ein erlaubtes Angebot von Online-Casinospielen geschaffen werden.

Die in der Bevölkerung bestehende Nachfrage nach einem derartigen Spielangebot soll in einem erlaubten Markt kanalisiert werden, um Spielerinnen und Spieler, die andernfalls weiterhin bei Schwarzmarktanbietern aus dem Ausland spielen würden, durch Regulierungsvorgaben vor Betrugs- und Manipulationsgefahren sowie vor besonders suchtanreizenden Spielgestaltungen und Werbemaßnahmen zu schützen.

Ebenso ist davon auszugehen, dass durch einen legalen Markt dem Schwarzmarkt zumindest in großen Teilen die finanzielle Grundlage entzogen werden kann.

Dennoch müssen die Gefahren, die den Spielerinnen und Spielern durch das Glücksspiel drohen, durch effektive, gesetzlich geregelte Maßnahmen sowie durch umfangreiche und intensive Informations-, Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten begrenzt werden.

Die starke Limitierung auf höchsten fünf Konzessionen wird zu einer besseren Funktionsfähigkeit des verpflichtend einzusetzenden Systems zur Früherkennung einer Spielsuchgefährdung führen.

Die durchgeführte Verbändeanhörung hat aufgezeigt, dass die wesentlichen Ziele des Online-Casinogesetzes und die normierten Vorgaben und Pflichten von einer breiten Mehrheit der Sachverständigen begrüßt werden.

Sie bestätigten, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die angestrebte und zur Gewährleistung eines wirksamen und modernen Verbraucherschutzes erforderliche Lenkung in legale Bahnen erfolgen kann.

Mehrfach wurde ausdrücklich begrüßt, dass der Gesetzentwurf vorsieht, bis zu fünf Konzessionen für Online-Casino-Spiel zu vergeben und das Angebot nicht auf einen staatlichen Anbieter zu begrenzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alternativen zu der Regelung durch das Gesetz bestehen nicht.


Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wäre in Nordrhein-Westfalen auch ein Totalverbot von Online-Casinospielen, ein staatliches oder privates Monopol sowie die Erteilung von weniger als fünf Konzessionen zulässig.

Hierdurch würde jedoch jeweils stärker in die Rechte möglicher Betreiberinnen und Betreiber von Online-Casinoangeboten eingegriffen.

Zudem entspricht es dem Grundgedanken des Glücksspiel-Staatsvertrages durch ein erlaubtes, reguliertes Angebot, welches aufgrund der Regulierungsvorgaben weniger gefährlich ist, eine Alternative zum weitaus gefährlicheren Schwarzmarkt zu bieten.

Wir als CDU-Landtagsfraktion werden daher der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses folgen und heute für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen.