NS-Sondergerichte waren juristisches Unrecht in der NS-Zeit!
– Auch und gerade heute ist ein Gedenken an politisch motivierte Unrechtsurteile wichtig!
Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP:
Die Zahl der Menschen mit rechtsextremen Ansichten in Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen. Vor diesem Hintergrund ist eine gründliche Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Auseinandersetzung mit den NS-Sondergerichten. Diese Gerichte wurden im März 1933 eingerichtet, um politische Gegner und Verfolgte zu bestrafen. Sie dienten der Gleichschaltung der Justiz, arbeiteten mit beschleunigten Verfahren und entzogen Angeklagten grundlegende Rechte. Zahlreiche Menschen wurden vor diesen Gerichten verurteilt, inhaftiert oder hingerichtet.
Nordrhein-Westfalen hat 1988 die Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ gegründet, die die Verantwortung der Justiz im NS-Unrechtsstaat aufarbeitet. Obwohl es bereits Gedenkstätten zu den Verbrechen der NS-Justiz gibt, fehlt es an einer umfassenden Aufarbeitung der Tätigkeiten der NS-Sondergerichte an ihren damaligen Standorten, wie beispielsweise in Düsseldorf, Essen oder Köln. Viele Akten dieser Gerichte wurden während des Krieges oder von den Nationalsozialisten selbst zerstört, was die Aufarbeitung erschwert.
Es ist eine demokratische Pflicht, den Opfern dieser Unrechtsgerichte zu gedenken und sicherzustellen, dass die Geschichte dieser Verbrechen nicht in Vergessenheit gerät. Die Schaffung von Gedenkstätten an den ehemaligen Standorten der Sondergerichte würde nicht nur die Erinnerung an die Opfer bewahren, sondern auch die Aufklärung über die Verbrechen der NS-Zeit fördern. Ebenso wichtig ist es, den Wissenstransfer an zukünftige Generationen zu gewährleisten, da immer weniger Zeitzeugen von den Gräueltaten berichten können.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt daher fest, dass die Sondergerichte der NS-Zeit Instrumente politischer Verfolgung und Unterdrückung waren und die Erinnerung an ihre Verbrechen eine Grundlage für den Schutz von Demokratie und Menschenrechten bildet. Die Landesregierung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Justiz und Nationalsozialismus, Juristinnen und Juristen sowie betroffenen Gerichten, geeignete Gedenkformen zu entwickeln. Zeitzeugen, Bürger und Bürgerinnen sowie Projekte sollen in diese Arbeit einbezogen werden, um besonders den unbekannten Opfern zu gedenken.
Daniel Hagemeier MdL: „Die Erinnerung an die Gräueltaten der NS-Sondergerichte ist für unsere Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Sie mahnt uns, wachsam zu sein und die Grundlagen von Demokratie, Menschenrechten und einer unabhängigen Justiz zu verteidigen. Mit diesem interfraktionellen Antrag setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Aufarbeitung unserer Geschichte und schaffen Raum für eine angemessene Würdigung der Opfer. Es ist unsere Verantwortung, diese Erinnerungskultur zu stärken und weiterzugeben.“