Im Gespräch mit Michael Gennert, Direktor der LVHS „Schorlemer Alst“

Aus dem Wahlkreis

„Weiterbildung ist ein ganz zentraler Bestandteil unserer Bildungspolitik“

Die Nachwirkungen der Pandemie, ein enormer Kostenanstieg, Sanierungsstau: Die Bildungsstätten und Akademien in Nordrhein-Westfalen stehen angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Zwar ist die Landvolkshochschule (LVHS) „Schorlemer Alst“ in Freckenhorst als Einrichtung des Bistums Münster verhältnismäßig gut aufgestellt, dennoch gibt es auch hier Investitionsbedarf, zum Beispiel beim Thema Digitalisierung.

Wie kann die Landespolitik dazu beitragen, den Kostendruck auf die Weiterbildungsstätten in NRW abzufedern? Zu diesem Thema traten Daniel Hagemeier MdL (l.) und Michael Gennert, Direktor der LVHS „Schorlemer Alst“ in den Dialog.



Wie kann die Landespolitik dazu beitragen, den Kostendruck auf die Weiterbildungsstätten in NRW abzufedern? Zu diesem Thema traten Daniel Hagemeier MdL (l.) und Michael Gennert, Direktor der LVHS „Schorlemer Alst“ in den Dialog.

Ein Anlass für den heimischen Landtagsabgeordneten Daniel Hagemeier und LVHS-Direktor Michael Gennert, über die Chancen zu sprechen, die das novellierte Weiterbildungsgesetz des Landes NRW bietet, auch im Zusammenhang mit dem im Koalitionsvertrag verankerten Sonderprogramm zur Beseitigung des Sanierungsstaus in den Bildungshäusern.

„Gerade die Weiterbildung ist ein ganz zentraler Bestandteil unserer Bildungspolitik“, machte MdL Daniel Hagemeier zum Auftakt des Gesprächs deutlich. Angesichts der aktuellen Antisemitismus-Debatte sei das lebensbegleitende Lernen wichtiger denn je. „Wir müssen über den Bildungssektor ansetzen.“ Mehr denn je sei es erklärter Wille der Landesregierung, die Bereiche Bildung und nachhaltige Entwicklung weiter zu stärken. Dies spiegele sich im Haushaltsentwurf 2024 wider: „Jeder fünfte Euro ist für den Bildungssektor vorgesehen“, betonte der Landtagsabgeordnete.

Michael Gennert schätzt die gute Zusammenarbeit mit der Landesregierung: „Das Land hat uns gut durch die Corona-Pandemie gebracht. Das ist nicht selbstverständlich“, betonte der LVHS-Direktor, der zudem stellvertretender Vorsitzender im Arbeitskreis der Bildungsstätten und Akademien (Heimvolkshochschulen) in Nordrhein-Westfalen e.V. – kurz @ba – ist. Nichtsdestotrotz hätten die Krisen der vergangenen Jahre Auswirkungen gehabt. „Vergleicht man unsere Auslastung vor der Corona-Pandemie mit den aktuellen Stand “, sprach er beispielhaft die Landvolkshochschule in Freckenhorst an, „jetzt sind wir bei gut 80 Prozent“. Er sei optimistisch, dass die LVHS den vorherigen Stand wieder erreichen werde, aber die Rahmenbedingungen seien deutlich schwieriger geworden.

Viele Einrichtungen hätten in der Vergangenheit aufgeben müssen. „Zu meiner Anfangszeit gab es 65 Bildungsstätten und Akademien in NRW, inzwischen sind es nur noch 40 Häuser landesweit.“ Insbesondere anstehende bauliche Maßnahmen, vor allem in energetischer Hinsicht, seien eine große Herausforderung für die Einrichtungen. Angesichts dieser Entwicklung sei das im Koalitionsprogramm vorgesehene Sonderprogramm zur Beseitigung von Sanierungsstaus von enormer Bedeutung.

Ein Anliegen, dem Daniel Hagemeier volle Zustimmung erteilte: „Wir wissen, dass wir dieses Förderprogramm auf den Weg bringen müssen“, unterstrich er. Auch eine weitere Novellierung des Weiterbildungsgesetzes sei geplant. Für den Haushalt 2024 sehe er allerdings noch keine Realisierungsmöglichkeit. Dem Land NRW seien im Zuge der Unterbringung und Integration ukrainischer Flüchtlinge vier Milliarden Euro an zusätzlicher Belastung entstanden. Hinzu kämen weitere vier Milliarden Euro an Mindereinnahmen. Es brauche demnach noch ein wenig Geduld. „Aber ich sage Ihnen fest zu, dass wir in dieser Legislaturperiode mit allen Kräften versuchen werden, das, was im Koalitionsvertrag steht, auch umzusetzen“, unterstrich der Landtagsabgeordnete. „Wir sind uns bewusst, dass alles, was wir in Bildung und Weiterbildung investieren, der Gesellschaft wieder zugutekommt.“

In einem nächsten Schritt ist ein Arbeitsgespräch in größerer Runde mit politischen Entscheidungsträgern und -trägerinnen sowie Leitenden weiterer Bildungseinrichtungen in NRW geplant. Im Fokus: das Haushaltsjahr 2025. „Dieses Thema kommt auf der Agenda nach oben“, sagte Daniel Hagemeier mit Nachdruck.

 

Weiterbildungsgesetz (WbG)

Die Förderung der Erwachsenenbildung ist in NRW in Artikel 17 der Landesverfassung verankert und findet ihre Umsetzung seit 1975 schwerpunktmäßig durch das Weiterbildungsgesetz (WbG). Dieses beschreibt die Aufgaben der Weiterbildungseinrichtungen, die Ziele der Maßnahmen und die finanzielle Beteiligung des Landes an der Weiterbildung. Am 1. Januar 2022 trat die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen in Kraft. Auf der Basis eines intensiven Dialogs zwischen Politik, Verbänden und Mitgliedseinrichtungen wurden unter anderem neue Förderinstrumente etabliert, die Weiterbildungseinrichtungen helfen sollen, schnell und flexibel auf neue Entwicklungen zu reagieren, neue Angebote für bestimmte Zielgruppen zu entwickeln oder neue Wege der Ansprache zu erproben. So soll die nach dem Weiterbildungsgesetz geförderte gemeinwohlorientierte plurale Weiterbildung strukturell gestärkt und in Bezug auf neue Herausforderungen zukunftsfähig aufgestellt werden.