Plenarrede Donnerstag, 18. Dezember 2025 TOP 11: Illegales Glücksspiel bekämpfen
Daniel Hagemeier MdL Plenarrede Donnerstag, 18. Dezember 2025
TOP 11: Illegales Glücksspiel bekämpfen: Vollzugslücken im Land schließen, Ordnungsämter stärken!
Antrag der Fraktion der AfD
Drucksache 18/16912
Beratungsverfahren
Block II
Überweisung an den Hauptausschuss - federführend -, an den Integrationsausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgentung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen
Sehr geehrter Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bekämpfung illegalen Glücksspiels ist ohne Zweifel ein wichtiges und sicherheitspolitisch sensibles Thema. Es betrifft Ordnungsrecht, Steuerrecht, Strafverfolgung und nicht zuletzt den Schutz vieler Menschen, die durch solche Angebote in echte Abhängigkeiten geraten können. Jeder ernsthafte Lösungsansatz verdient deshalb eine gründliche, ruhige und nüchterne Betrachtung.
Der vorliegende Antrag greift Herausforderungen auf, die in der Praxis seit Jahren bekannt sind:
Komplexe Zuständigkeiten, hoher Vollzugsaufwand, eine herausfordernde Beweisführung und die Frage, wie Kommunen und Polizei in diesem schwierigen Feld effizient zusammenarbeiten können. Das sind reale Punkte – und sie sind uns alles andere als neu.
Gleichzeitig zeigt eine genauere Analyse:
Nicht jedes im Antrag benannte Problem ist ein Zeichen staatlicher Untätigkeit. Und nicht jede vorgeschlagene Maßnahme trifft die eigentliche Ursache. Gerade weil es ein sensibles Themenfeld ist, benötigen wir eine differenzierte und verantwortungsvolle Einordnung.
Dazu die folgenden Anmerkungen:
Erstens:
Die Situation der kommunalen Ordnungsämter wird im Antrag sehr zugespitzt dargestellt.
Richtig ist: Manche Kommunen stehen beim Vollzug vor Herausforderungen – besonders dort, wo bestimmte Gewerbestrukturen die Kontrolldichte erhöhen.
Aber es gibt ebenso viele Kommunen, in denen die Verfahren fachlich solide geführt werden. Das Bild eines flächendeckenden Strukturversagens ist schlicht nicht zutreffend.
Zweitens:
Die genannte Zahl von 40.000 illegalen Geräten ist bundesweit erhoben. Sie lässt sich entsprechend nicht eins zu eins auf Nordrhein-Westfalen übertragen. Seriöse Politik braucht aber belastbare Grundlagen – anstatt mit dramatisierenden Zahlen zu arbeiten.
Drittens:
Die Frage nach klaren Zuständigkeiten zwischen Polizei und Kommunen ist in der Sache wichtig. Der sogenannte „Fungame-Erlass“ hat bereits Verbesserungen gebracht.
Auch das gehört zur Wahrheit.
Viertens:
Andere Forderungen greifen dagegen bereits geltende Praxis auf oder liegen außerhalb landespolitischer Zuständigkeit.
Des Weiteren ist anzumerken, dass Anpassungen an einige Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und des Ausführungsgeseztes NRW Glücksspielstaatsvertrag derzeit beraten werden.
Zusammenfassend mit Blick auf den vorliegenden Antrag kann folgendes festgehalten werden:
Das keine schwerwiegenden strukturellen Defizite bei der Umsetzung und Durchführung des Glückspielrechts auf kommunaler Ebene erkennbar sind. Auch ist die Kontrolldichte durch unsere Polizei und unsere Ordnungsbehörden in NRW erhöht worden. Darüber hinaus ist der behördenübergreifende Austausch sichergestellt ist und intensiviert wird!
Deshalb sagen wir klar:
Wir beraten die sachlichen Punkte dieses Antrages und stimmen der Überweisung in den Hauptausschuss zu.
Vielen Dank.