Plenarrede Mittwoch, 25.10.2023 zum Thema: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land NRW (LKRG NRW)

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land NRW (LKRG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 18/5351     (Bitte jeweils auf den blauen Link klicken, um den Antrag im PDF-Format zu lesen!)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Drucksache 18/6182

2. Lesung

 

 

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

jedes Jahr erkranken in unserem Land fast 120.000 Menschen neu an Krebs.  Krebs ist bis zum heutigen Tag die zweithäufigste Todesursache in Nordrhein-Westfalen.

Der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ist es deshalb ein besonderes Anliegen, den Kampf gegen diese Menschheitsgeißel mit Entschlossenheit und allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu führen.

Dabei knüpfen wir an wichtige Schritte aus der Vergangenheit an und bauen darauf auf:

Bereits im Jahr 2005 hat Nordrhein-Westfalen ein epidemiologisches Krebsregister eingeführt und im Jahr 2016 durch ein klinisches Krebsregister ergänzt.

Heute umfasst das NRW-Krebsregister mehr als 10 Millionen Datensätzen und liefert verlässliche Daten über das Krankheitsauftreten, Behandlungsverläufe und Therapiewirksamkeiten.  

Auf deren Grundlage können zum Beispiel Therapieansätze weiterentwickelt werden. Unser Landeskrebsregister war und ist in diesem Zusammenhang bundesweit Vorbild und Vorreiter zugleich.

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

um das Erkenntnispotenzial der vorhandenen Daten im Sinne der Patientinnen und Patienten möglichst optimal ausschöpfen zu können, bedarf es einer bundesweiten Koordinierung und Zusammenführung der landesspezifischen Datensätze.

Daran hatte es in der Vergangenheit gemangelt.

Mit dem Bundesgesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 21. August 2021 sind die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um diesen Missstand überwinden zu können.

Diese und weitere Anpassungen müssen nunmehr in den landesgesetzlichen Regelungen zur Krebsregistrierung berücksichtigt werden. So kann es uns im Ergebnis gelingen, gemeinsam den Wirkungsgrad der Maßnahmen zur Krebsbekämpfung zu erhöhen eine Anstrengung, die aller Mühen Wert ist.

Gleichzeitig sollen im Zuge der gesetzlichen Weiterentwicklung Regelungstatbestände angepasst werden, die sich im Rahmen der praktischen Arbeit des Landeskrebsregisters aus unterschiedlichen Gründen als änderungs- und klarstellungsbedürftig erwiesen haben.

Vor diesem Hintergrund beraten wir heute in zweiter Lesung das vorliegende Änderungsgesetz und werbe ausdrücklich für eine breite Zustimmung.

In diesem Sinne danke ich Gesundheitsminister Laumann für die ausgezeichnete Koordinierung der Weiterentwicklung dieses Gesetzes. Sie ist ein wichtiger Schritt im Rahmen unseres gemeinsamen Kampfes gegen den Krebs und für das Leben.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.