Plenarrede zu TOP 21 am 10. April 2019

Antrag der Landesregierung
auf Zustimmung gemäß Artikel 66 Satz 2
der Landesverfassung „IT-Staatsvertrag“
Drucksache 17/5586


Sehr geehrter Herr Präsident/ Frau Präsidentin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,

heute befassen wir uns mit dem ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Ersatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG.

Die Landesregierung hat diesem sogenannten „IT-Staatsvertrag“ am 12. Februar 2019 zugestimmt; zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie.

Die Vertragspartner möchten mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Recht errichten. Sie soll den Namen „FITKO“ – Föderale IT-Kooperation – tragen und ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Diese gemeinsame Anstalt hat die Aufgabe, den IT-Planungsrat organisatorisch, fachlich und bei der Wahrnehmung der Aufgaben zu unterstützen.

Träger der gemeinsamen Anstalt sind die Vertragspartner zu gleichen Teilen – also die 16 Bundesländer und der Bund -; die Anteile sind  nicht übertragbar.

Die Finanzierung der gemeinsamen Anstalt und ihrer Aufgaben erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, erweitert um einen festen Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von 25 Prozent, soweit im Wirtschaftsplan für einzelne Projekte und Produkte keine abweichende Regelung getroffen wird.

Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde bei der Staats- und Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt wurde.

Im Namen der CDU-Landtagsfraktion möchte ich daher um Unterstützung des Antrags der Landesregierung bitten und gleichsam um Zustimmung für den IT-Staatsvertrag. Unsere Zustimmung sichere ich bereits jetzt in der laufenden Debatte zu.

Vielen Dank!