Rede vom 11.10.2018 Pflegeberufereform

 

Gesetz zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Nordrhein-Westfalen

 

Zum Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 17/3775


Rede von Daniel Hagemeier MdL, Mitglied  des Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Die Pflege, und damit erzähle ich Ihnen nichts neues, gehört zu den Mangelberufen mit steigender Nachfrage, aber unattraktiven Arbeitsbedingungen. Nach Zahlen des Statistischen Landesamts gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 640.000 Pflegebedürftige. Durch steigende Lebenserwartung wird bis 2060 ein Anstieg auf 920.000 erwartet. Derzeit arbeiten in unserem Bundesland rund 220.000 Beschäftigte in der Pflege; aber bereits jetzt fehlen rund 2.300 Fachkräfte, etwa die Hälfte davon in der Altenpflege.

Diese Fachkräfte erfüllen eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe: Sie helfen denen, die sich selbst zeitweise oder gar nicht mehr helfen können.

 

Sie gestalten einen ganzheitlichen Pflegeprozess – von der Feststellung des Pflegebedarfs über die Durchführung einer qualitativ möglichst hochwertigen Pflege bis hin zur Stabilisierung und Aktivierung der Pflegebedürftigen. Viele von ihnen machen das Tag für Tag mit Empathie und großem Engagement.

 

Ein bloßer Dank ist aber als Wertschätzung nicht genug.

 

Wir als Politik sind in der Pflicht, die Pflegeberufe aufzuwerten. Mit dem Pflegeberufereformgesetz ist auf Bundesebene dazu ein wichtiger und richtiger Schritt eingeleitet worden

 

Die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben in den nächsten Jahren.

 

Es ist unbedingt erforderlich, dass künftig in der Pflegeausbildung unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings vermittelt werden.

Moderne, sich wandelnde Versorgungsstrukturen erfordern eine übergreifende pflegerische Qualifikation.

Ziel der Pflegeberufereform ist es, diese zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Es soll ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem geschaffen werden, das die Ausbildung der zukünftigen Pflegefachkräfte derart ausgestaltet, dass sie den Anforderungen an die sich wandelnden Versorgungsstrukturen und zukünftigen Pflegebedarfe gerecht wird und zugleich die notwendige Basis für die im Sinne lebenslangen Lernens erforderlichen Fort- und Weiterbildungsprozesse bildet.

Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege werden bundesweit reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben.

Was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebracht hat, erfordert auch von unserem nordrhein-westfälischen Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann Handlungsbedarf. Das Bundesgesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die zwingend einer Umsetzung durch Landesrecht bedürfen.

Aufgrund des komplexen Rechtssetzungsverfahrens des Bundes und zur Vermeidung einer Verzögerung beraten wir nun vorliegend einen Entwurf mit den aktuell regelbaren gesetzlichen Vorschriften.

Von den meisten vom Pflegeberufegesetz eingeräumten landesgesetzlichen Ermächtigungen wird im Landesausführungsgesetz Pflegeberufe Gebrauch gemacht. Um hinreichend flexibel auf Regelungsnotwendigkeiten der Praxis eingehen zu können, sollen dem für die Pflegeberufe zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umfangsreiche Verordnungsermächtigungen eingeräumt werden, beispielsweise für eine Verordnung zur Regelung der Klassenraumgröße.

Die wesentlichen Änderungen, über die wir heute sprechen, sind eine Vereinfachung der Lehrqualifikation für Dozenten an Pflegeschulen – für eine Übergangsregelung ist ein Bachelorabschluss unter Umständen ausreichend.

Es geht um die Schaffung einer Ombudsstelle, die bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt werden soll, zur Schlichtung von möglichen Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen bzw. Schulen.

Dies, meine Damen und Herren, ist eine reine Formalie, die in diesem Hause unstrittig sein sollte.

 Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der Pflege müssen verbessert werden – zu diesem Fakt sehe ich objektiv keinen Diskussionsbedarf. Dazu gehört auch, dass mehr junge Menschen eine Ausbildung in der Pflege aufnehmen.

 Schon heute ist die Ausbildung in der Pflege geprägt von der Vermittlung vielseitiger fachlicher Kompetenzen. Durch die Pflegeberufereform, über die die Ausbildung ab 2020 generalistisch erfolgt, wird sie noch attraktiver und moderner werden. Diese jungen Menschen sind eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems, denen die Ausbildung in einem Pflegeberuf eine zukunftssichere Karrieremöglichkeit bietet.

 Lassen Sie uns heute gemeinsam diesen wichtigen Grundstein legen und den Antrag zur weiterführenden Beratung in den federführenden Ausschuss überweisen.­