Straßenbaubeiträge werden abgeschafft!

Aus der Landesregierung

Faktisch sind die Straßenbaubeiträge in NRW bereits vom Tisch. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anlieger längst keine Beiträge mehr, das Land übernimmt den Anteil der Anwohner. Am Donnerstag berät der Landtag ein Gesetz, das den Kommunen untersagt, diese Gebühren künftig überhaupt noch zu erheben. Den früheren Anliegeranteil übernimmt dann das Land. „Die Stimmen der CDU zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen sind sicher", sagen die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Warendorf, Daniel Hagemeier und Markus Höner, zu. „Bürgerinnen und Bürger bekommen volle Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert.“

Rückwirkend zum Jahr 2018 hat Nordrhein-Westfalen bereits jetzt den Anteil der Anwohner übernommen. „Das haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode 2022 geregelt“, erklären Hagemeier und Höner, seinerzeit über den Weg einer Förderrichtlinie. Für Maßnahmen, die ab 2024 beschlossen werden, dürfen diese Gebühren nun gar nicht mehr erhoben werden. „Den Menschen ist ja egal, ob sie die Beiträge aufgrund eines Förderprogramms oder einer Gesetzesänderung nicht mehr zahlen – Hauptsache, sie zahlen nichts mehr“, so die beiden Christdemokraten. „Dafür sorgen wir jetzt und schaffen damit eine echte Entlastung in einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger sie ganz besonders brauchen.“

 

Hintergrund:

Seit 1969 hatte keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz (KAG) angefasst und sich an diese Reform getraut. Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümer mit 75 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30. September 2023). Mit der Streichung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz hält Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach Wort und die CDU in Nordrhein-Westfalen löst eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein. Das Land wird den Städten und Gemeinden die ausbleibenden Einnahmen ersetzen.