Plenarrede am Mittwoch, 20. September 2023 zu TOP 4: "Medikamentenversorgung in Nordrhein-Westfalen sicherstellen - Lieferengpässen im Herbst 2023 entgegenwirken"

TOP 4: „Medikamentenversorgung in Nordrhein-Westfalen sicherstellen – Lieferengpässen im Herbst 2023 entgegenwirken“.

Antrag der Fraktion der AfD

Drucksache 18/5829      (Bitte klicken, um den Antrag im PDF-Format zu lesen!)
Beratungsverfahren, Block I, direkte Abstimmung. Es gilt das gesprochene Wort.


Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Medikamenten ist der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ein wichtiges Anliegen.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat sich deshalb unlängst zum Beispiel im Rahmen einer von CDU und Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit der Thematik auseinandergesetzt.

Dabei sind schon seinerzeit die Problemlage und die Faktoren die sie auslösen und ausmachen hinlänglich beleuchtet und diskutiert worden:

  • Es geht um Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung.
  • Es geht um die Zuverlässigkeit von Lieferketten.
  • Es geht um Vorgaben zur Vorratshaltung und im Verteilungsmechanismen zwischen den Bundesländern.
  • Und es geht um Kompetenzen und Zuständigkeiten sowohl mit Blick auf vorgelagerte Genehmigungsverfahren als auch im medizinischen System selbst. Bezirksregierungen und Apotheken sind hier die Ihnen bekannten, einschlägigen Stichworte.

Zusammengefasst: Die hinter den Lieferengpässen stehenden Ursachen sind insbesondere auf die Globalisierung des Arzneimittelmarktes und den Kostendruck im Gesundheitswesen zurückzuführen. Deshalb bedarf es grundlegender regulatorischer Anpassungen durch den Bundesgesetzgeber.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

Arzneimittel sind für eine hochwertige medizinische Versorgung unverzichtbar. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Ausgabenfaktor im Gesundheitssystem.
Der Ausgleich zwischen Kostenkontrolle und einer hochwertigen Versorgung ist deshalb von hoher Bedeutung. Denn es sind die Bürgerinnen und Bürger die direkt oder indirekt von beiden Faktoren betroffen sind.
Damit der beschriebene Ausgleich gelingt hat das Land Nordrhein-Westfalen das seinige getan.
Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung von seinem grundgesetzlichen Rechtsetzungsrecht Gebrauch gemacht und das System der Arzneimittelversorgung abschließend bundesrechtlich insbesondere im Arzneimittel- und Apothekengesetz sowie im Sozialgesetzbuch V geregelt. Die landesseitige Etablierung einer staatlichen Stelle oder von trägerübergreifenden Strukturen in NRW ist daher bundesrechtlich nicht vorgesehen.

Am 27. Juli dieses Jahres ist außerdem das vom Deutsche Bundestag beschlossene „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“ in Kraft getreten.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Reform  als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Das Land NRW hat sich durch zahlreiche Änderungsanträgen, die auch in großen Teilen Eingang in das Gesetz gefunden haben, eingebracht.

Nun sind wir im Herbst des Jahres 2023 und der vorliegende AfD-Antrag fordert die Sicherstellung der Medikamentenversorgung - für diesen Herbst. In Deutschland erfolgt die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf bundesrechtlicher Grundlage durch die jeweiligen Marktakteure und nicht durch den Staat selbst.
Der Antrag ist vor dem Hintergrund meiner Ausführungen damit so obsolet wie dessen Timing schlecht ist.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

vor diesem Hintergrund kann der vorliegende Antrag keine Zustimmung finden. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen wird auch in Zukunft alles dafür tun die Versorgungssicherheit zu verbessern.
Gemeinsam mit allen wesentlichen Akteuren. Denn das ist im Interesse der Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.